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Denkmal-Afa – doppelte Förderung auf Bausubstanz und Sanierung

Wer sich für den Kauf einer Immobilie entscheidet, muss für die erforderliche Sanierung und Modernisierung des Objektes in aller Regel hohe Kosten tragen. Der Staat belohnt das finanzielle Engagement der Eigentümer der Denkmalschutz-Immobilien deshalb mit einer gesonderten höheren Denkmal-AfA. Es gibt somit eine doppelte Förderung für die Bausubstanz und die Sanierung. Kaufpreis und Sanierungen sind für das Finanzamt unterschiedliche Aufwendungen. Beide Förderungen erhalten aber nur die Investoren.

Die Denkmal-Afa ermöglicht es allen Eigentümern, die von der Denkmalbehörde anerkannten Sanierungskosten, die dem Erhalt der Denkmal-Immobilie dienen, über einige Zeit verteilt steuerlich abzusetzen. Aber es gibt auch hier wieder Ausnahmen: So selbstverständlich der Einbau von Heizungen, Bädern und Toiletten im Denkmal steuerlich absetzbar ist – es können im Rahmen der Sanierung nicht alle Aufwendungen abgesetzt werden. So sind etwa die Neuanlage des Gartens oder auch die neue Errichtung einer Garage auf dem Grundstück des Denkmals nicht steuerlich absetzbar. Die Grundregeln lauten: Absetzbar ist nur das, was zum Erhalt des Denkmals dient und für eine sinnvolle Nutzung notwendig ist.