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Sonder-AfA: Die besonderen steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten

Denkmalimmobilien sind ein Zeugnis der kulturellen Entwicklung der Menschheit. Gebäuden kann aus künstlerischer, historischer, politischer, technischer oder städtebaulicher Sicht ein besonderer Wert zugesprochen werden. Wenn an seiner Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht, können Häuser unter Denkmalschutz gestellt werden.

Eigentümer haben damit dann aber besondere Pflichten zum Erhalt des Denkmals zu erfüllen und können ihre Denkmalimmobilie nicht nach ihrem persönlichen Belieben sanieren oder umbauen. Es gibt genaue Vorschriften der Denkmalbehörde, die einzuhalten sind. Vor dem Beginn der Sanierung benötigen Sie vor allem dafür eine Genehmigung des örtlichen Denkmalamtes.

Für die Eigentümer einer Denkmalimmobilie ist der Erwerb eines Denkmals aber dennoch eine sehr lohnende Angelegenheit. Sie können mit dem historischen Gebäude über lange Zeit hinweg in einem beträchtlichen Umfang Steuern sparen, wenn sie die denkmalerischen Vorgaben beachten. Unter Denkmalschutz stehende Immobilien können damit zu wunderbaren Kapitalanlagen werden. Die Möglichkeiten zur Abschreibung im Einkommenssteuerrecht sollen Anreize schaffen, dass privates Kapital für die Erhaltung von Denkmälern eingesetzt wird.