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AfA für Denkmäler – was ist das?

Für denkmalgeschützte Immobilien gibt es ein seltenes Privileg im Steuerrecht: Wer in den Erhalt von Denkmalimmobilien investiert, wird nämlich vom Staat mit ungewöhnlich hohen steuerlichen Vorteilen belohnt: Die sogenannte Absetzung für Abnutzung, kurz AfA, ermöglicht es Ihnen, die Kaufkosten Ihrer Denkmalimmobilie bei Vermietung über einen längeren Zeitraum hinweg von den Steuern auf Ihr Einkommen abzusetzen.

Besserverdienende profitieren dabei ganz besonders von der linearen AfA, weil die Absetzungssätze für den Kauf der Denkmalimmobilie das zu versteuernde Einkommen deutlich verringern. Die Anschaffungskosten für ein Baudenkmal können vollständig, jedoch nicht sofort in voller Höhe steuermindernd abgesetzt werden. Der steuerliche Vorteil wird über lange Zeit verteilt. Vermieter von Denkmalimmobilien können so über Jahrzehnte Steuern sparen, anders als etwa die Eigentümer von Neubauten oder nicht denkmalgeschützten Altbauten.

Wird das Denkmal von Ihnen auch saniert, also vollständig wiederhergestellt, können zusätzlich auch die vom örtlichen Denkmalamt bestätigten Renovierungskosten mittels gesonderter Denkmal-AfA steuermindernd über lange Zeit abgesetzt werden. Dafür gibt es klare Regeln.