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Sonderabschreibung: Investoren und Eigennutzer werden für die Sanierung unterschiedlich belohnt

Es gibt bei der Denkmal-AfA für Sanierungen zwei unterschiedliche steuerliche Regelungen für Investoren und private Nutzer von Denkmälern. Während Eigennutzer nur 90 Prozent der Sanierungskosten innerhalb von zehn Jahren absetzen können, haben Investoren höhere und längere Absetzungsmöglichkeiten.

Wer sein Denkmal nicht selber bewohnt, kann neben der linearen Absetzung des Kaufpreises über vier oder fünf Jahrzehnte auch noch die sogenannte erhöhte Absetzung für Sanierungskosten in Anspruch nehmen (§7i EStG). Im Jahr der Fertigstellung und in den nächsten sieben Jahren sind dann zunächst jeweils neun Prozent der anerkannten Sanierungskosten von Ihrem Einkommen absetzbar. Für die Dauer von weiteren vier Jahren können dann nochmals sieben Prozent der Sanierungskosten abgesetzt werden.

Wahlweise können auch niedrigere Beträge geltend gemacht werden. Die ggf. dadurch nicht in Anspruch genommene Abschreibung wird in diesem Fall nach Ablauf des insgesamt zwölf Jahre langen Zeitraums der steuerlichen Begünstigung durch die Denkmal-AfA im Rahmen der „gewöhnlichen“ linearen AfA für Gebäude berücksichtigt.