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Wohnung als Kapitalanlage kaufen

Der Erwerb einer Denkmalimmobilie als Kapitalanlage ist eine der letzten Möglichkeiten, um vom Staat beim Kauf einer Immobilie überdurchschnittlich hoher Sonderabschreibungen (Sonder-AfA) geltend zu machen und damit die Rendite erheblich zu steigern.

Denn die Sanierungskosten einer Denkmalimmobilie können bei nicht selbst genutzten Immobilien über 12 Jahre vollständig abgeschrieben werden. Oft machen die Sanierungskosten bei einem Mehrfamilienhaus mehr als zwei Drittel der Gesamterwerbskosten aus.

Diese Steuervorteile gelten sowohl für Selbstnutzer als auch für Kapitalanleger, wobei es Unterschiede in den Details gibt. Von beiden Gruppen können sowohl Erhaltungsmaßnahmen als auch Sanierungsmaßnahmen abgeschrieben werden.

Dies sind die Unterschiede:

  • Für Selbstnutzer gilt: Denkmalrelevante Kosten können 10 Jahre lang zu je 9% geltend gemacht werden. Damit können nur 90% der Investitionen steuerlich geltend gemacht werden.
  • Für Kapitalanleger gilt: Bei vermieteten Objekten können die vollen Kosten über 12 Jahre abgeschrieben werden. In den ersten 8 Jahren zu je 9%, in weiteren 4 Jahren zu je 7%.

Um die voll steuerliche Förderung zu genießen, müssen Denkmalimmobilien 12 Jahre lang gehalten werden. Bereits nach 10 Jahren können sie bei Wertzuwachs steuerfrei veräußert werden. Der Erwerb einer Denkmalimmobilie als Kapitalanlage lohnt sich besonders für Personen mit einem hohen zu versteuernden Einkommen und hohem Grenzsteuersatz (Spitzensteuersatz).