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Wohngeld

Die Begriffe Hausgeld und Wohngeld werden häufig synonym verwendet, wobei der Begriff Wohngeld gemäß des Wohngeldgesetzes eine Sozialleistung vom Staat – den Mietzuschuss für einkommensschwache Bürger – bezeichnet; das Hausgeld ist Geld für die Bewirtschaftung von Gemeinschaftseigentum bei Eigentumswohnungen.

Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Teileigentum oder Wohneigentum sind Rechtsbegriffe, die durch das Wohneigentumsgesetz (WEG) festgelegt wurden. Gemeinschaftseigentum – etwa Außenwände und Fenster, das Treppenhaus, die Waschküche oder die Außenanlage – gehört der Wohnungseigentümergemeinschaft. Für Änderungen am Gemeinschaftseigentum braucht der Wohnungsbesitzer die Zustimmung der Gemeinschaft; Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen werden gemeinschaftlich finanziert.