PRINZ VON PREUSSEN GRUNDBESITZ AG
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Teilungserklärung

Eine Teilungserklärung gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse und die Aufteilung der Wohneinheiten in einer Eigentümergemeinschaft: Die Teilungserklärung muss im Grundbuch eingetragen werden und ist bei der Finanzierung den Objektunterlagen beizufügen.

Teilungserklärung regelt Aufteilung der Eigentumsverhältnisse

  • Eine Teilungserklärung regelt in einem Mehrparteienhaus die Eigentumsverhältnisse (Sondereigentum/Gemeinschaftseigentum).
  • Die Zuordnung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum erfolgt nach Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).
  • Die Teilungserklärung muss im Grundbuch eingetragen werden.

Mit einer Teilungserklärung erklären Grundstückseigentümer gegenüber dem zuständigen Grundbuchamt, inwiefern ihr Grundstück in einzelne Mieteigentumseinheiten aufgeteilt wird.

Nur mit einer Teilungserklärung kann für jeden Käufer das neu erworbene Eigentum im Grundbuch eingetragen werden. Um die Wirksamkeit solcher Erklärungen zu gewährleisten, müssen diese zwingend von einem Notar beurkundet werden. Die rechtlichen Beschreibungen findet man in § 8 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).  

Das regelt die Teilungserklärung:

Die Teilungserklärung ist erforderlich, wenn es darum geht, Eigentumsverhältnisse in Mehrparteienhäusern zu regeln. Es wird beschrieben, was dort in einem Mehrparteienhaus zum Gemeinschaftseigentum und was zum Sondereigentum gehört.

  • Beispiele für Gemeinschaftseigentum sind: Dach, Außenwände, Fassaden, Hausflur, Kellerflure, Treppenhaus, Waschküche, Fahrstuhl etc.
  • Beispiele für Sondereigentum sind: Sämtliche Innenräume der Wohnung inkl. Bodenbelägen, Türen, Terrassen, Balkonen, sanitären Anlagen etc.

Darüber hinaus regeln Sondernutzungsrechte, wer das Gemeinschaftseigentum in welchem Umfang nutzen kann, wer zum Beispiel Zugang zum Hof oder Garten oder zu Stellplätzen hat oder wie gemeinschaftliche Kellerräume oder Speicher genutzt werden.