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Steuervorteile EStG

Hier sind erhebliche Steuervorteile möglich, wenn der Besitzer das Objekt nach den Vorgaben des Denkmalschutzes saniert. Erhebliche Vorteile bietet das EStG (Einkommensteuergesetz) für Käufer denkmalgeschützter Immobilien mit hoher Steuerprogression.

Die größten Vorteile bietet das EStG für die Sanierung entsprechender Immobilien: Kapitalanleger, die ihr Baudenkmal vermieten, können den Sanierungsanteil über 12 Jahre vollständig abschreiben. In den ersten acht Jahren beträgt die Denkmalabschreibung je 9 Prozent des Sanierungsanteils, in den darauffolgenden vier Jahren je 7 Prozent. Vorteile des EStG für Eigennutzer sind, die Sanierungskosten über 10 Jahre mit Steuervorteilen zu je 9 Prozent steuerlich geltend zu machen.

Weitere Vorteile des EStG: Zusätzlich zu den Sanierungskosten kann der Kunde die VOR der Sanierung vorhandene Altbausubstanz mit 2 Prozent der Anschaffungskosten über 50 Jahre abschreiben, wenn das Gebäude nach dem 31. Dezember 1924 fertig gestellt wurde, bzw. jährlich 2,5 Prozent über 40 Jahre für Gebäude, die vor dem 1. Januar 1925 fertig gestellt wurden. Diese Vorteile des EstG gelten allerdings nur für Anleger und nicht für Selbstnutzer.

Insgesamt sind die Vorteile des EStG beim Erwerb von Baudenkmälern höher als beim Kauf herkömmlicher Immobilien. Denn bis zu 90 Prozent des Kaufpreises von Baudenkmälern sind steuerlich absetzbar und das Finanzamt beteiligt sich bis zu 35 Prozent am Kaufpreis. Nach 10 Jahren sind die Gewinne steuerfrei. Auch über die Vorteile des EStG können sich Baudenkmäler lohnen: Meistens befinden sie sich in guten Lagen und ansprechenden Wohngegenden und sind hochwertig in Ausstattung und Substanz. Deshalb ist ein weiterer Vorteil unabhängig vom EStG, dass diese Immobilien oft erhebliche Wertsteigerungen erfahren.