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Rendite Immobilie

Die Rendite ist eine Kennzahl, die zeigt, wie gut sich ein angelegter Geldbetrag über die Zeit entwickelt hat. Sie ist die Ertragskraft einer Kapitalanlage; gemessen als Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Die Rendite bezeichnet eine prozentuale Verhältnismäßigkeit vom ausgezahlten Kapital (Gewinn) zum eingesetzten Kapital in einem bestimmten Zeitraum. Als Nettorendite bezeichnet man den realen Kapitalzuwachs unter Berücksichtigung von Steuern und Inflation. Bei Denkmalimmobilien steigern Steuerrückzahlungen aufgrund der Sonder-AfA auf Denkmalimmobilien die Rendite.

Wer eine Immobilie als Geldanlage erwirbt, sollte sorgfältig die zu erwartende Rendite kalkulieren. Hierbei sind sämtliche Kostenpositionen zu berücksichtigen, damit das Investment nachhaltig wirtschaftlich ist. Bei Investitionen in Immobilien, die zum reinen Zweck der Renditeerzielung gekauft werden, spricht man auch von Renditehäusern.

Bei der Berechnung der Nettorendite sind sämtliche Kosten zu berücksichtigen. Dazu gehören die Kaufnebenkosten sowie laufende Kosten und Rücklagen. Zu den laufenden Kosten, die Vermieter selbst zu tragen haben, zählen zum Beispiel:

  • Kosten für die Hausverwaltung
  • Reparatur- und Instandhaltungskosten
  • Zinsen, Kontoführungsgebühren und Kosten für Porto oder Telefonate
  • Anteilige Nebenkosten für leer stehende Wohnungen
  • Rechtsschutz- und Mietausfallversicherungen
  • Wartungskosten, die nicht regelmäßig anfallen – zum Beispiel sporadische Kosten für Tauben- und Schädlingsbekämpfung, Kosten für das Fällen eines morschen Baumes im Garten oder die Kosten für eine Fassadenreinigung

Bei der Berechnung der Nettorendite müssen alle genannten Kosten, die beim Erwerb und bei der späteren Bewirtschaftung anfallen, berücksichtigt werden. Die Formel für die Berechnung der Nettorendite lautet wie folgt:

  • Nettorendite (in Prozent) = (Jahresmiete – Bewirtschaftungskosten) * 100 / (Kaufpreis + Kaufnebenkosten)

Insbesondere bei der Investition in denkmalgeschützte Immobilien erhöhen die Steuerrückzahlungen aufgrund der Sonder-AfA die Rendite. Daher sind hier bei den Einnahmen auch die Steuerrückzahlungen zu berechnen. Denn Kapitalanleger, die ihre Denkmalimmobilie vermieten, können den Sanierungsanteil über 12 Jahre vollständig abschreiben. In den ersten 8 Jahren beträgt die Denkmalabschreibung je 9% des Sanierungsanteils, in den darauffolgenden 4 Jahren je 7%.