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Notaranderkonto

Ein Notaranderkonto ist eine spezielle Form eines Treuhandkontos, das zur Hinterlegung des Kaufpreises von Immobilientransaktionen kostenpflichtig eingerichtet wird. In der Praxis findet dieses Konto nur noch wenig Verwendung. In Einzelfällen wird der Kaufpreis einer Immobilie über einen Treuhänder/Notar) bezahlt. Der Käufer ist vorleistungspflichtig, er überweist dem Treuhänder den Kaufpreis. Im notariellen Kaufvertrag ist geregelt, unter welcher Voraussetzung die Auszahlung an den Eigentümer stattfindet, z.B. nach Übergabe der gekauften Immobilie.

Der Notar gibt das eingezahlte Geld erst dann an den Verkäufer weiter, wenn alle Vertragsbedingungen des Kaufvertrages erfüllt sind. Mit Einzahlung auf das Anderkonto gehen Nutzen und Lasten auf den Käufer über, auch wenn er noch nicht im Grundbuch eingetragen ist. Das Notaranderkonto gilt als die sicherste Form der Kaufpreisabwicklung, denn erst wenn sichergestellt ist, dass der Käufer als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird, überweist der Notar das Geld an den Verkäufer.

  • Nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrags prüft bzw. schafft der Notar die Voraussetzungen zur Zahlung des Kaufpreises (Beantragung der Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt, Beschaffung der Löschungsbewilligungen für im Grundbuch eingetragene Belastungen, Verzichtserklärung für Vorkaufsrecht einholen).
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird der Käufer schriftlich über die Kaufpreisfälligkeit informiert.
  • Der Käufer überweist den im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis auf das entsprechende Notaranderkonto.
  • Der Verkäufer übergibt sodann die Immobilie an den Käufer und bestätigt dem Notar, dass er mit der Eigentumsumschreibung einverstanden ist.
  • Daraufhin beantragt der Notar die Eigentumsumschreibung im Grundbuch, die Löschung bisheriger Belastungen und kehrt den Kaufpreis vom Notaranderkonto an den Verkäufer aus.