PRINZ VON PREUSSEN GRUNDBESITZ AG
Fritz-Schroeder-Ufer 37 • 53111 Bonn

Maklervertrag

Der Maklervertrag ist eine privatrechtliche Vereinbarung und verpflichtet den Auftraggeber, im Erfolgsfall eine Provision an den Makler zu bezahlen. Es gibt verschiedene Formen des Maklervertrages. In der Praxis wird zwischen dem gesetzlichen Maklerauftrag und dem Alleinauftrag unterschieden.

Für den Maklervertrag gibt es keine generelle gesetzlich vorgeschriebene Form. Er kann in der Regel schriftlich oder mündlich zustande kommen. Das heißt, es würde bereits der kurze Dialog „Wollen Sie mein Haus verkaufen?“ „Ja!“ ausreichen, um einen gültigen Auftrag zu erteilen.

Sobald es sich allerdings um die Vermittlung von Mietwohnraum handelt, ist ein schriftlicher Vertrag laut Gesetz zur Regelung der Wohnraumvermittlung vorgeschrieben. Grundsätzlich ist es ratsam, einen Vertrag in Schriftform abzuschließen. Darin können die Aufgaben und Pflichten der Vertragsparteien festgehalten werden. Welche Punkte es letztlich in den Maklervertrag schaffen, ist den Vertragsparteien überlassen. Sinnvoll ist es, folgende Punkte vertraglich zu klären:

  • Vertragsgegenstand – Haus oder Wohnung
  • Rechte und Pflichten des Maklers, insbesondere auch die konkrete Aufgabe
  • Rechte und Pflichten des Auftraggebers
  • Provision
  • Laufzeit
  • Rücktritt

Wichtig für Immobilienverkäufer ist, den Auftrag auf eine bestimmte Dauer zu befristen. Damit umgeht er in der Regel das Risiko, dass sich der Makler beim Verkauf Zeit lässt. Dabei sollte man darauf achten, dass im Maklervertrag keine Klausel verankert ist, die zu einer automatischen Verlängerung des Vertrages führt.