PRINZ VON PREUSSEN GRUNDBESITZ AG
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Maklerprovision

Wer eine Immobilie über einen Makler findet, hat nach erfolgreicher Vertragsunterzeichnung die Maklercourtage zu zahlen. Die Maklergebühr (= Courtage) bezieht sich rein auf die Vermittlung der Immobilie und wird nur im Erfolgsfall, also nach abgeschlossenem Kaufvertrag gezahlt.

Eventuelle Zusatzleistungen werden in der Regel gesondert berechnet und vor Vertragsabschluss beglichen. Dabei gilt:

  • Die Maklerkosten beim Immobilienverkauf tragen Käufer und je nach Bundesland maximal zur Hälfte.
  • Zukünftig könnte das Bestellerprinzip, das bereits bei Mietobjekten gilt, auch auf den Hausverkauf angewendet werden.
  • Ob Hausverkauf, Grundstücksverkauf oder Wohnungsverkauf, die Maklergebühren bleiben gleich.

Die Höhe der Courtage ist je nach Bundesland unterschiedlich. Wie bei jeder Ware oder Dienstleistung lohnt es sich auch hier im Vorfeld zu handeln. Eigentümer und Hausverwalter dürfen keine Maklerprovision verlangen. Die Übersicht der Maklergebühren in den verschiedenen Bundesländern:

Courtage je BundeslandMaklerprovision Anteil KäuferAnteil Verkäufer
Baden-Württemberg7,14 %3,57 %3,57 %
Bayern7,14 %3,57 %3,57 %
Berlin7,14 %7,14 %0 %
Brandenburg7,14 %7,14 %0 %
Bremen5,95 %5,95 %0 %
Hamburg6,25 %6,25 %0 %
Hessen5,95 %5,95 %0 %
Mecklenburg-Vorpommern5,95 %3,57 %2,38 %
Niedersachsen7,14 %3,57 %3,57 %
Nordrhein-Westfalen7,14 %3,57 %3,57 %
Rheinland-Pfalz7,14 %3,57 %3,57 %
Saarland7,14 %3,57 %3,57 %
Sachsen7,14 %3,57 %3,57 %
Sachsen-Anhalt7,14 %3,57 %3,57 %
Schleswig-Holstein7,14 %3,57 %3,57 %
Thüringen7,14 %3,57 %3,57 %

Ein Immobilienmakler ist Verhandlungspartner zwischen Verkäufer und Käufer bzw. Vermieter und Mieter und erbringt Dienstleistungen für alle Phasen der Vermarktung einer Immobilie. Der Makler vermittelt den Verkauf oder die Vermietung von Wohnraum für private und gewerbliche Eigentümer.

Erwirbt man eine Immobilie direkt vom Projektentwickler, wie z.B. beim Kauf einer denkmalgeschützten Wohnung innerhalb einer sanierten, denkmalgeschützten Immobilie, fällt keine Maklercourtage an – es sei denn, die Immobilie wurde über einen Makler vermittelt.

Das Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Mietwohnungen bedeutet, dass derjenige, der den Makler beauftragt, auch die komplette Provision zu zahlen hat. Das ist meistens der Vermieter. Beim Hausverkauf ist es allerdings noch anders, hier ist eine gesetzliche Änderung künftig jedoch möglich.