PRINZ VON PREUSSEN GRUNDBESITZ AG
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Löschungsbewilligung

Um die Grundschuld nach Rückzahlung des Darlehens aus dem Grundbuch zu löschen, ist eine sogenannte Löschungsbewilligung erforderlich. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in §875 die Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück und die Erteilung der Löschungsbewilligung. Weitere Regelungen enthält die Grundbuchordnung, die die formalen Aspekte der Löschungsbewilligung festlegt.

Eine Löschungsbewilligung kommt zur Anwendung, wenn ein Eigentümer seinen aufgenommenen Kredit vollständig getilgt hat. Er kann dann die Löschung von Grundstücksbelastungen (Abteilung II) und Grundpfandrechten (Abteilung III) verlangen. Der Antrag auf Löschung von Grundschulden im Grundbuch muss notariell beglaubigt werden.