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Liegenschaftskarte

Die Liegenschaftskarte wird auch amtliche Flurkarte genannt. Die amtliche Flurkarte gehört zu den Katasterunterlagen und kann gegen Gebühr beim Katasteramt eingeholt werden. Sie muss von Anfang an bei der Planungsphase dem finanzierenden Kreditinstitut vorgelegt werden. Eine Flurkarte erhält man im Katasteramt einer Stadt. Eine Flurkarte als PDF-Download kann meist online kostenpflichtig erworben werden.

Ein Flurstück ist ein amtlich vermessener und geometrisch exakt definierter Bereich der Erdoberfläche. Das Flurstück ist die kleinste Buchungseinheit des Liegenschaftskataster und ist eindeutig durch eine Flurstücknummer definiert und wird in der Flurkarte geführt und in dieser durch eine geschlossene Linie umgrenzt.

In der Flurkarte werden im Regelfall keine sichtbaren Details der Erdoberfläche abgebildet, wie es auf topografischen Karten der Fall ist. Grundsätzlich beinhaltet die Flurkarte folgende Punkte:

  • Straßen-, Flur- und Ortsnamen
  • Grenzen und Nummern der Flurstücke, Flurstückbegrenzungen
  • Verwaltungsgrenzen (Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen)
  • Gebäude und Hausnummern
  • Nutzungsarten des Bodens und weitere topografische Informationen
  • Flurstücke, inkl. der Blattrahmen mit Flurnummer, Gemarkungsbezeichnung, Maßstab und Herkunft