PRINZ VON PREUSSEN GRUNDBESITZ AG
Fritz-Schroeder-Ufer 37 • 53111 Bonn

Grundschuld

Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht und damit das Recht auf die Befriedigung einer Forderung aus dem belasteten Grundstück. Die Grundschuld ist z.B. elementar mit der Finanzierung einer Immobilie verbunden. Der Kreditgeber (die Bank oder eine Versicherung) erhält als Sicherheit für das Immobiliendarlehen eine Grundschuld auf die Immobilie.

Die Grundschuld hängt sehr eng mit der Immobilienfinanzierung zusammen, da sie für den Kreditgeber die Sicherheit darstellt. Das Grundpfandrecht hilft dem Kreditgeber in dem Fall, wenn der Kreditnehmer seine Schuld nicht mehr bedienen kann. In dem Fall kann der Kreditgeber sein Grundpfandrecht nutzen und die Immobilie über eine Zwangsversteigerung verkaufen und damit das Geld für seinen Kredit zurückerhalten.

Durch die Gewährung einer Grundschuld erhält der Käufer einer Immobilie erst die Möglichkeit, ein Immobiliendarlehen zu erhalten. Die Grundschuld und die Eintragung dieses Grundpfandrechts in das Grundbuch der Immobilie sichert den Immobilienkredit ab und gibt dem Kreditgeber Sicherheiten.

Im Grundbuch findet man zudem auch Informationen zu den Eigentumsverhältnissen einer Immobilie, dem Grundriss der Immobilie, Grundschulden und weiteren Belastungen, die sich auf dem Grundstück befinden. Als Käufer ist es daher wichtig, vor dem Kauf das Grundbuch einer Immobilie zu prüfen. Hier lässt sich erkennen, ob sich dort noch alte Grundschulden befinden, die abgelöst werden müssen, bevor der Immobilienerwerber Eigentümer der Immobilie wird.

Darüber hinaus unterscheidet man zwischen Fremdgrundschuld und Eigengrundschuld. Bei der Fremdgrundschuld handelt es sich um den Standardfall, der bei nahezu jeder Baufinanzierung zum Einsatz kommt, wo die Absicherung des Kredits durch eine Grundschuld vorgenommen wird. Bei der Eigentümergrundschuld handelt es sich um eine Grundschuld, die nicht mehr der Bank gehört, sondern Ihnen als Eigentümer selbst. Der häufigste Fall einer Eigentümergrundschuld liegt dann vor, wenn das Immobiliendarlehen komplett zurückgezahlt ist. Dann hat der Eigentümer die Bank abgelöst und die Eigengrundschuld bedeutet, dass einem die Immobilie vollständig gehört und man selbst darüber verfügen kann.