PRINZ VON PREUSSEN GRUNDBESITZ AG
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Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer fällt immer beim Erwerb eines Grundstücks und einer Immobilie an. Die Höhe des Steuersatzes beträgt je nach Bundesland 3,5 – 6,5% des Kaufpreises. Erwerb oder Bau des Eigenheims gehört mehr als der reine Kaufpreis. Denn mit dem Kauf werden Notarkosten, die Kosten des Grundbucheintrags sowie die Grunderwerbsteuer fällig, ggf. kommt noch die Maklerprovision hinzu.

Die Eintragung in das Grundbuch als Besitzer erfolgt erst dann, wenn der Erwerber der Immobilie die Grundsteuer gezahlt hat. Die Unterschiede zwischen Grundsteuer und Grunderwerbsteuer sind Käufern einer Immobilie oft nicht klar. Vielfach werden beide Steuerarten als gleichbedeutend angesehen, dabei ist die Grundsteuer die jährliche Steuer auf Grundbesitz, während die Grunderwerbsteuer nur einmalig beim Kauf zu entrichten ist.

BundeslandGrunderwerbsteuersatz
Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg5,0 %
Grunderwerbsteuer Bayern3,5 %
Grunderwerbsteuer Berlin6,0 %
Grunderwerbsteuer Brandenburg6,5 %
Grunderwerbsteuer Bremen5,0 %
Grunderwerbsteuer Hamburg4,5 %
Grunderwerbsteuer Hessen6,0 %
Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern5,0 %
Grunderwerbsteuer Niedersachsen5,0 %
Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen6,5 %
Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz5,0 %
Grunderwerbsteuer Saarland6,5 %
Grunderwerbsteuer Sachsen3,5 %
Grunderwerbsteuer Sachsen-Anhalt5,0 %
Grunderwerbsteuer Schleswig-Holstein6,5 %
Grunderwerbsteuer Thüringen6,5 %