PRINZ VON PREUSSEN GRUNDBESITZ AG
Fritz-Schroeder-Ufer 37 • 53111 Bonn

Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentliches, amtliches, kommunales Verzeichnis von Grundstücken. Es erfasst alle Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die Eigentumsverhältnisse, mit dem Grundstück verbundenen Rechte und damit verbundene mögliche Belastungen. Das Amtsgericht verwaltet als Grundbuchamt die in seiner Kommune liegenden Grundstücke.

Öffentliche Lasten werden nicht im Grundbuch erfasst; sie können im Baulastenverzeichnis eingesehen werden. Für jedes Grundstück wird beim Amtsgericht ein eigenes Grundbuchblatt geführt. Grundbücher werden weltweit von Behörden oder anderen staatlichen Stellen nach festgelegten Regeln geführt. Sie sind ein überwiegend vollständiges Verzeichnis aller in einem Bezirk vorhandenen Grundstücke. Das Grundbuch besteht aus drei Abteilungen:

  • Abteilung I enthält den Eigentümer bzw. bei mehreren Eigentümern den jeweiligen Eigentumsanteil. Erbbaurechte und Wohnungsanteile stehen gesondert.
  • Abteilung II vermerkt die Lasten und Beschränkungen des Grundstücks. Unter Lasten fallen Umstände wie Reallasten, Vorkaufsrechte, Nießbrauch oder das Erbbaurecht. Beschränkungen können z.B. Zwangsversteigerungs- und Insolvenzvermerke sein. Grundpfandrechte werden in Abteilung III eingetragen und bilden so eine Ausnahme.
  • Abteilung III erfasst die Grundpfandrechte wie z.B. Grundschulden, die entstehen, wenn eine Baufinanzierung aufgenommen und das Objekt als Sicherheit eingetragen wird. Auch Hypotheken und Rentenschuld inklusive sich auf diese Rechte beziehender Vormerkungen, Widersprüche und Veränderungen werden in Abteilung III vermerkt.