PRINZ VON PREUSSEN GRUNDBESITZ AG
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Flurstück

Die Flurkarte wird auch Katasterkarte oder Liegenschaftskarte genannt. Ein Flurstück ist ein amtlich vermessener und geometrisch exakt definierter Bereich der Erdoberfläche. Das Flurstück ist die kleinste Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters und ist eindeutig durch eine Flurstücknummer definiert und wird in der Flurkarte geführt und in dieser durch eine geschlossene Linie umgrenzt. Im Grundbuch ist das Flurstück im Bestandsverzeichnis eingetragen. Hierbei werden das Grundstück, die laufende Grundstücksnummer, die Gemarkung, die Nutzungsart und die Größe bezeichnet. Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen.

In der Flurkarte werden im Regelfall keine sichtbaren Details der Erdoberfläche abgebildet, wie es auf topografischen Karten der Fall ist. Grundsätzlich beinhaltet die Flurkarte folgende Punkte:

  • Flurstücke
  • Flurstücknummer und Flurstückbegrenzung
  • Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen
  • Gebäude inkl. Gebäudenummer und Nutzungsart
  • Nutzungsart des Bodens („GFW” steht zum Beispiel für „Gebäude- und Freifläche Wohnen”)
  • Blattrahmen mit Flurnummer, Gemarkungsbezeichnung, Maßstab und Herkunft

 

Eine Flurkarte erhält man im Katasteramt einer Stadt. Oftmals sind mündliche Auskünfte zu Änderungen der Nutzungsart, einer Änderung der Lagebezeichnung und der Vereinigung von Flurstücken kostenlos. Eine Flurkarte als PDF-Download kann meist online kostenpflichtig erworben werden.