Erschließungskosten
Ein Grundstück muss immer erschlossen werden, bevor darauf gebaut werden darf. Denn das neue Gebäude muss schließlich mit Strom und Wasser versorgt und über eine Straße erreicht werden können. Die Erschließungskosten werden durch die Kommune in Rechnung gestellt, in der ein Grundstück bebaut wird. Unterschieden wird zwischen dem Anschluss an Straßen (verkehrliche Anbindung) und dem technischen Anschluss an Gas-, Wasser- und Stromnetze.
In der Regel gilt: ohne Erschließung keine Baugenehmigung für einen Neubau. Bei einem Neubau können die Erschließungskosten zu einem nicht unerheblichen Kostenfaktor werden. Wird ein Altbau gekauft, fallen hingegen normalerweise keine oder nur geringe Erschließungskosten an. Die Kosten für die Erschließung eines Baugrundstücks müssen zumeist an die Kommune überwiesen werden, in der das Bauland liegt. Dabei gibt es zwar verschiedene Rechnungssteller, allerdings erhält der Bauherr nur einen einzigen Bescheid über alle Gebühren, der teilweise erst Jahre nach der Erschließung zugestellt wird.
Die Erschließungskosten für Bauland umfassen verschiedene Posten wie:
- Erschließungskosten Strom
- Erschließungskosten Wasser/Abwasser
- Erschließungskosten Gas
- Erschließungskosten Telekommunikation
Dazu kommen sonstige Erschließungskosten: Auch an das Straßennetz muss ein Grundstück angeschlossen werden. Die anteiligen Kosten hierfür können dem Bauherrn in Rechnung gestellt werden. In den Erschließungsgebühren können darüber hinaus auch Kosten für Parks, Grünanlagen, Lärmschutzwälle usw. enthalten sein. Die Kosten hierfür sind vom Grundstück und der Kommune abhängig.