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Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Dokument, das Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten für eine Immobilie darstellen soll. Ziel ist es, dass ein Vergleich zwischen Immobilien ermöglicht wird, der Miet- oder Kaufinteressenten in ihrer Kauf- bzw. Mietentscheidung helfen kann. Seit 2009 ist der Energieausweis in Deutschland bei allen Wohnimmobilien Pflicht.

Der Energieausweis bewertet den energetischen Zustand einer Immobilie. Ihn gibt es als Verbrauchs- und als Bedarfsausweis. Der Wert im Verbrauchsausweis wird auf Grund des gemessenen Energieverbrauchs ermittelt, beim Bedarfsausweis wird der Wert auf Grundlage des Energiebedarfs ermittelt. Egal, welche Variante: Der Energieausweis muss vom Eigentümer beim Besichtigungstermin den Kauf- und Mietinteressenten unaufgefordert vorgelegt werden. Nur denkmalgeschützte Gebäude benötigen keinen Energieausweis.

Zum 1. Mai 2014 wurde die Energieeinsparverordnung und die Energieausweis-Pflicht weiter verschärft. Verstöße gegen die Ausweispflichten werden mit Bußgeldern geahndet, die korrekte Verwendung soll stichprobenartig kontrolliert werden. Auch das Dokument selbst wurde verändert und teilt Gebäude nun in Energieeffizienzklassen ein, wie man sie z.B. von Elektrogeräten kennt. Die Energieausweise ordnen ein Wohngebäude außerdem einer Energieeffizienzklasse von „A+“ bis „H“ zu. Diese muss dann ebenfalls in Immobilienanzeigen mit angegeben werden. Sie soll es Kauf- und Mietinteressenten ermöglichen, auf den ersten Blick einen fundierten Eindruck vom energetischen Zustand eines Gebäudes zu erhalten.