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Energieausweis denkmalgeschützte Immobilien

Der Energieausweis ist ein Kriterium, um die Energieeffizienz und die anfallenden Energiekosten für eine Immobilie abzubilden. Dabei ist das Ziel, die Energieeffizienz zu messen und transparent und vergleichend darzustellen. Das betrifft zum einen Kauf- oder Mietinteressenten. Zum anderen aber auch den CO2-Ausstoß, den eine Immobilie z.B. durch nicht hinreichende Energiesparmaßnahmen verursacht.

Der Energieausweis galt zunächst für Häuser, die nach 1965 erbaut wurden. Durch die Neuregelegung nach dem 1. Mai 2014 erfasst der Energieausweis sämtliche Gebäude und erschließt damit auch Altbau-Immobilien ein. Auch bei denkmalgeschützten Immobilien ist der Energieausweis grundsätzlich verpflichtend. Das gilt aber nur, wenn die Baumaßnahmen die Substanz oder das Erscheinungsbild nicht beeinträchtigen oder der Aufwand gering ist.

Diese Ausnahmen für denkmalgeschützte Immobilien sind erfüllt, wenn „die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen (…)“. Die zuständigen Behörden erteilen Ausnahmen, wenn die Ziele der Energieeinsparverordnung durch andere Maßnahmen, als in der EnEV vorgesehen, erreicht werden. Für denkmalgeschützte Häuser und Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche ist kein Energieausweis nötig.

Eine energetische Sanierung lässt sich nicht immer mit allen Denkmalschutzauflagen vereinbaren, deshalb bietet Ihnen die KfW vereinfachte Fördervoraussetzungen für Baudenkmäler und Gebäude mit sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz.