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Denkmalschutzimmobilie Steuern

Gesetzliche Grundlagen der Denkmalschutz-AfA sind die §§ 7h und 7i EStG (Einkommensteuergesetz). AfA bedeutet Absetzung für Abnutzung. Kapitalanleger können mittels Denkmalschutz-AfA über 12 Jahre den gesamten Sanierungsanteil des Baudenkmals abschreiben, einem Eigennutzer räumt die Denkmalschutz-AfA diese Möglichkeit für 10 Jahre in.

So können im Vergleich zu anderen Immobilien-Typen die Herstellungskosten (die Sanierungskosten) einer selbst genutzten Denkmalimmobilie innerhalb von 10 Jahren zu 90% steuerlich geltend gemacht werden.

Die erhöhten Absetzungen nach § 7 i EstG können nur dann in Anspruch genommen werden, wenn durch eine Bescheinigung der zuständigen Denkmalbehörde die Denkmaleigenschaft des Gebäudes und die Höhe der begünstigten Aufwendungen von den Steuerpflichtigen gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden.

Mit Denkmalschutz Steuern zu sparen ist die wohl attraktivste Möglichkeit, Geld vom Fiskus zurückzuerhalten. Der deutsche Staat fördert die Investition in Denkmalschutz auf einzigartige Weise mit Abzügen bei den Steuern: Die Denkmalschutzabschreibungen auf Steuern aus Einkommen sollen Investoren ermutigen, in eine Denkmalschutzimmobilie zu investieren und damit zum Erhalt deutscher Baukunst aus vergangenen Zeiten beizutragen, weil der Staat nicht in ausreichendem Maße die Mittel dazu hat.

Die Denkmalschutzsteuer stellt nun sicher, dass Kapitalanleger den Großteil der Investition abschreiben können. Die Modernisierungskosten können 8 Jahre lang mit jeweils neun und 4 weitere Jahre lang mit jeweils 7% steuerlich geltend gemacht werden. Darüber hinaus können dank der Denkmalschutzsteuer auch die Anschaffungskosten eines Baudenkmals von den Steuern abgezogen werden. Bis zu 90% des Kaufpreises sind dank der Denkmalschutzsteuer absetzbar.

Die Denkmalschutzsteuer ermöglicht es, den Erwerb eines Objekts unter Denkmalschutz bis Baujahr 1924 über 40 Jahre lang mit 2,5% von den Steuern abzusetzen. Ein Baudenkmal ab Baujahr 1925 ist 50 Jahre lang mit 2% absetzbar. Insgesamt kann eine Immobilie unter Denkmalschutz dem Kapitalanleger also Steuern von ca. 90% des Kaufpreises sparen.