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Denkmalabschreibung

Um besonders wichtige Gebäude und Immobilien als Kulturgut zu erhalten, gewährt der deutsche Staat mit der Denkmalabschreibung überdurchschnittliche Steuervorteile für Kapitalanleger und Selbstnutzer von Baudenkmälern. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Wer in eine denkmalgeschützte Immobilie investiert, kann über die Denkmalabschreibung in besonders hohem Maße Steuern sparen: Mit der Denkmalabschreibung beteiligt sich der deutsche Staat am Erwerb sowie an den Modernisierungs- und Sanierungskosten eines Baudenkmals. Die Steuervorteile der Denkmalabschreibung sind umso höher, je größer der Sanierungsanteil des Objekts ist.

Hier gibt es jedoch zu erfüllende Voraussetzungen: Das Objekt muss als Denkmal beim Denkmalamt des Landes gelistet sein oder muss in einem behördlich anerkannten Sanierungsgebiet liegen. Zudem gibt das Denkmalamt konkrete Vorgaben für die Sanierung des Objektes, die für die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung (Sonder-AfA) umgesetzt werden müssen.

Die Denkmalabschreibung ermöglicht die Senkung der Einkommensteuerlast der Eigentümer. Kapitalanleger, die ihr Baudenkmal vermieten, können den Sanierungsanteil über 12 Jahre vollständig abschreiben. In den ersten acht Jahren beträgt die Denkmalabschreibung je 9% des Sanierungsanteils, in den darauffolgenden vier Jahren je 7%. Neben der Sonder-AfA für die Kosten der Sanierung des Baudenkmals gibt es eine lineare Abschreibung auf den vor der Sanierung bestehenden Gebäudeanteil mit 2% linear pro Jahr.

Eigennutzer können ebenfalls von der Sonder-AfA auf denkmalgeschützte Immobilien profitieren und die Sanierungskosten über zehn Jahre zu je 9% steuerlich geltend zu machen.

Über die Denkmalabschreibung stellt der Staat sicher, dass erhaltenswerte Denkmäler saniert und für die Nachwelt erhalten werden, auch wenn sich der Fiskus die Kosten dafür vielfach nicht mehr leisten kann. Für Kapitalanleger hat er deshalb attraktive Steuersparmöglichkeiten mittels der Denkmal-Abschreibung geschaffen. Der Steuerzahler, der ein Baudenkmal erwirbt, sichert das kulturelle Erbe und kann zugleich erhebliche steuerliche Mittel sparen.