PRINZ VON PREUSSEN GRUNDBESITZ AG
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Courtage

Eine Courtage ist eine erfolgsabhängige Provision für die Vermittlung. Bei der Vermittlung von Immobilien (das betrifft Kaufimmobilien wie auch Mietwohnungen) verpflichtet sich der Auftraggeber im Maklervertrag über die Zahlung einer Provision (gleich Courtage), wenn infolge eines Nachweises oder einer Vermittlung ein Vertrag zu Stande kommt.

Die Voraussetzung für den Provisionsanspruch für einen Makler-Vertrag ergibt sich aus §652 BGB. Wie hoch die Makler-Courtagte ausfällt, hängt in der Regel von ortsüblichen Preisen ab. Grundsätzlich wird die Provision fällig, wenn der vertraglich vereinbarte Vermittlungsversuch zwischen Käufer und Verkäufer bzw. Mieter und Vermieter erfolgreich durchgeführt worden ist.