PRINZ VON PREUSSEN GRUNDBESITZ AG
Fritz-Schroeder-Ufer 37 • 53111 Bonn

Baudenkmal kaufen

Der Kauf von Baudenkmälern, also von denkmalgeschützten Immobilien, ist sowohl für Selbstnutzer als auch Investoren interessant. Denn beide profitieren nicht nur von den Eigenschaften einer besonderen Immobilie, sondern auch von einer Sonder-AfA auf die Sanierungskosten des Baudenkmals. Das bedeutet jeweils: hohe Steuerrückzahlungen.

Hohe Rendite beim Kauf eines Baudenkmals

  • Der Kauf eines Baudenkmals ist steuerlich sehr reizvoll
  • Sanierungskosten von Baudenkmälern können von Investoren und Eigennutzern abgeschrieben werden
  • Die Sonder-AfA erhöht für einen Kapitalanleger die Rendite

Der Kauf eines Baudenkmals ist eine attraktive Investition. Zusätzlich zur Rendite einer Mietwohnung bieten Baudenkmäler den Investoren interessante Steuervorteile. Die Abschreibung der Sanierungskosten von Denkmalimmobilien ist eine effiziente Methode, direkt Steuern zu sparen. Die Steuerersparnis ist umso höher, je größer der Sanierungsanteil des erworbenen Baudenkmals ist. Neben der Abschreibung der Sanierungskosten profitiert der Anleger auch von einem steuerfreien Verkauf des Objekts nach 10 Jahren. Darüber hinaus sind die Gewinne abgeltungssteuerfrei.

Von der Sonder-AfA auf ein Baudenkmal profitieren nicht nur Investoren, sondern auch Selbstnutzer von Denkmalimmobilien. Kapitalanleger können mittels Abschreibung die Sanierungskosten des Baudenkmals über 12 Jahre steuerlich geltend machen, einem Eigennutzer räumt die Steuerbehörde diese Möglichkeit für 10 Jahre ein. Zu bedenken ist, dass der Grundstücksanteil nicht in den Bereich der Abnutzung hineinfällt und hierauf keine AfA geltend gemacht werden kann.

Vor allem die Abschreibungsart für den Denkmalschutz ist sowohl für den Kapitalanleger als auch für den Eigennutzer besonders interessant:

  • Kapitalanleger können den Sanierungsanteil über 12 Jahre vollständig abschreiben. Dabei beträgt die Abschreibung in den ersten 8 Jahren 9% auf den Sanierungsanteil, in den darauffolgenden 4 Jahren je 7%.
  • Eigennutzer können 10 Jahre je 9% der Sanierungskosten einer Denkmalimmobilie abschreiben.