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Was ist eine Denkmalimmobilie?

Wann ein Haus unter Denkmalschutz gestellt wird, hängt nicht von seinem Alter ab, sondern davon, ob an seiner Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Gründe dafür können geschichtlich, architektonisch, künstlerisch oder auch volkskundlich sein. Wenn ein Gebäude diese Kriterien erfüllt, entscheidet das örtliche Amt für Denkmalschutz darüber, ob es in die offizielle Denkmalliste einer Stadt oder Gemeinde aufgenommen wird.

Zuständigkeit für Denkmalschutz

In vielen Bundesländern gilt eine Immobilie nur dann als anerkanntes Baudenkmal, wenn es in die Denkmalliste eingetragen worden ist. Ansonsten fällt es nicht in das Aufgabengebiet des örtlichen Denkmalamtes und es können keine steuerlichen Vorteile genutzt werden. Die Bestimmungen dazu sind von Bundesland zu Bundesland ganz unterschiedlich. Wenn Sie eine Denkmalimmobilie kaufen möchten, informieren Sie sich im Vorfeld beim örtlichen Amt für Denkmalschutz der infrage kommenden Gemeinde oder Stadt, ob das Objekt Ihres Begehrens tatsächlich eine denkmalgeschützte Immobilie ist – und in welcher Weise.

Typenwerk – Baudenkmal – Ensembles

Denkmalgeschützte Häuser werden in ihrer Beurteilung nicht gleichbehandelt, diese richtet sich nach ihrer Klassifizierung. Man unterscheidet drei Typen: Gebäude, die einem bestimmten Stil zugeordnet werden können – wie zum Beispiel Art Déco oder Jugendstil – bezeichnet man als Typenwerk. Diese wiederum werden in Einzel-Baudenkmäler und Ensembles untergliedert.

Interessant für Kapitalanleger: Die Klassifizierung ist relevant für die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten für die Sanierung und den Erhaltungsaufwand. Bei Einzelbaudenkmälern können die Erhaltungsaufwendungen sowohl für innen als auch für außen steuerlich geltend gemacht werden.

Beim Ensembleschutz dagegen kann es vorkommen, dass das Gebäude eventuell in einem Straßenzug liegt, in dem nur die Fassade als schützenswert eingestuft wird. Hier sind dann lediglich die Sanierungskosten absetzbar, die dem Erhalt der Fassade dienen.

TIPP: Wenn Sie die Denkmalimmobilie als Kapitalanlage erwerben wollen, erkundigen Sie sich unbedingt vor dem Kauf, ob, und wenn ja, wie sie offiziell als Denkmal eingestuft ist, um sich steuerliche Vergünstigungen zu sichern.