PRINZ VON PREUSSEN GRUNDBESITZ AG
Fritz-Schroeder-Ufer 37 • 53111 Bonn

Einzigartige Vorzüge – die steuerliche Förderung

Es gibt in Deutschland unter den über 19 Millionen Wohngebäuden nur relativ wenige Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen. Unter den geschätzten eine Million denkmalgeschützten Objekten im Bundesgebiet befinden sich wiederum nur relativ wenige Wohnhäuser.

Da anerkannte und in den örtlichen Denkmallisten registrierte bauliche Denkmäler zum kulturellen Erbe der Menschheit zählen, wird ihr Erhalt vom Staat steuerlich gefördert. Der Bund hat die Pflege und Verwaltung der Denkmäler den Bundesländern übertragen. Sie haben jeweils ein eigenes Denkmalschutzrecht und eigenständige Denkmalbehörden. Die örtlichen Denkmalämter regeln den Erhalt der eingetragenen Denkmäler. Umbauten, Sanierungen und Renovierungen unterliegen deren Auflagen.