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Bei vorzeitigem Verkauf gehen Steuervorteile verloren

Falls Sie Ihre Kapitalanlage vorzeitig verkaufen wollen, müssen Sie bedenken, dass alle verbleibenden Abschreibungsmöglichkeiten dann unwiederbringlich verloren gehen. Steuerliche Vorteile der Abschreibung bei Denkmalimmobilien können nicht „weiterverkauft“ werden. Das kann sich erheblich auf den Wert Ihrer denkmalgeschützten Immobilie auswirken.

Ein potenzieller neuer Käufer dürfte nicht bereit sein, genauso viel wie der alte Eigentümer oder geschweige denn noch mehr für das denkmalgeschützte Gebäude zu bezahlen. Der nachfolgende Eigentümer profitiert nämlich nicht mehr von steuerlichen Vorteilen und wird deshalb nicht gewillt sein, einen höheren Kaufpreis für das Denkmal zu entrichten. Im Endergebnis lässt sich die Immobilie nur zu einem geringeren Marktpreis verkaufen. Bei einem vorzeitigen Wiederverkauf könnte  Eigentümern gegebenenfalls sogar ein finanzieller Verlust drohen.