Ein entscheidender und unschlagbarer Vorteil wartet auf Eigennutzer, die ein unter Denkmalschutz stehendes Haus kaufen: Es gibt gesonderte Abschreibungsmöglichkeiten, um den größten Teil der Sanierungskosten abzusetzen. Das macht Denkmäler – im Gegensatz zu Neubauten – für Eigennutzer attraktiv. Der Fiskus finanziert einen Teil des Hauses.
Der Staat hat ein großes Interesse daran, geschichtlich wertvolle Gebäude oder sogar ganze Stadtviertel zu erhalten. Historische Immobilien gelten als erhaltenswertes allgemeines Kulturgut. Sie sind Zeitzeugnis kultureller Epochen oder einer städtebaulichen Entwicklung. An ihrer Erhaltung besteht ein öffentliches Interesse.
Denkmäler werden in die regionalen Listen der Baudenkmäler aufgenommen. Das ist die Voraussetzung für eine steuerliche Förderung. Neben der einzigartigen Wohn- und Lebensqualität einer denkmalgeschützten Immobilie können die Sanierungskosten wie folgt steuerlich geltend gemacht werden: Eigennutzer haben die Möglichkeit, insgesamt 90 Prozent aller anerkannten Kosten für die Sanierung und Modernisierung – über zehn Jahre verteilt – abzuschreiben. Mit Hilfe dieser Sonder-AfA können Eigennutzer über Jahre viele Steuern sparen. So wird die Denkmalimmobilie für sie zu einer lohnenswerten Investition.
Einzige Voraussetzung dafür ist, dass die Immobilie als Baudenkmal anerkannt ist, dass die Sanierungsarbeiten erst nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags beginnen und mit der Denkmalbehörde abgestimmt und von ihr letztlich anerkannt werden.